Bezug von Chemikalien

  • Moin.

    Das ganz große Fass möchte ich mit meiner Frage nicht aufmachen. Also bitte keine Kommentare bezüglich (Un-) Mündigkeit, Bevormundung etc. Können wir gerne ein eigenen thread aufmachen, weil es mich auch nervt.

    Also zur eigentlichen Frage: wie bekommt man legal und rechtens an die benötigten Chemikalien für z.B. Nass-Platte Kollodium. Ich erwähne absichtlich nicht die relevanten Stoffe, damit es auch nicht so leicht auffindbar ist. Ich weiß, dass ich früher an alle Chemikalien mehr oder weniger einfach gelangt bin und sie auch schon ohne große Schwierigkeiten gekauft habe.

    Mein derzeitiger Versuch wieder die ein oder andere Bilderreihe damit zu machen ist aber derzeit zum Scheitern verurteilt. Einfach, weil die erforderlichen Stoffe nur für Gewerbe oder mit dem passenden Schein erhältlich sind. Wie oder woher bekomme ich nun die Erlaubnis "zu künstlerischen Zwecken" die relevanten Chemikalien zu erwerben? Oder wie bekomme ich den jeweiligen Erlaubnisschein?

    Ja, ich weiss zumindest über die Chemikalien, mit denen ich umgehe was man damit so machen kann. Und was schiefgehen könnte, und wie ich richtig damit umgehe.

    Ich denke jeder, der mit Nass-Platte irgendwas macht müsste eigentlich das Problem haben. Deswegen: wie macht ihr das, und wie macht ihr das legal?

    Grüße,
    Christoph

    When you change the way you look at things, the things you look at change. — Max Planck

  • Auf eBay gibt es genug Quellen, die auch so verkaufen, legal...gute Frage. Das Apotheker und Co da "vorsichtig" sind. Tja was soll man machen. Evtl. fragen ob die einen das Gemischt oder als Lösung verkaufen und nicht als Reinstoff. Vielleicht hilft das ja.

  • Moin.

    Den Mammut Laden kenne ich natürlich. Aber das ist nicht vollständig in den Rohchemikalien. Fertige Lösungen zu kaufen finde ich auch widersprüchlich für Nass-Platte. Zumal es weder "mein" Kollodium, noch "meinen" Entwickler gibt.

    Die Frage nach einem rechtlich einwandfreien Bezug besteht also immer noch. Chemieprüfung? Künstlernachweis? Endverbleibserklärung ist natürlich obligatorisch.

    Grüße,
    Christoph

    When you change the way you look at things, the things you look at change. — Max Planck

  • die Zusammenhänge für die komplette legale Handhabung würden mich auch interessieren.
    Insbesondere die zugehörigen Gesetze und Verordnungen, die ja mit Sicherheit auch "Marginalgrenzen" kennen.
    Wer kann sowas von Berufs wegen wissen?

    ---
    ... denn nichts ist so, wie es scheint!

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