"Ausschließlich private Nutzung"

  • Ich bekenne mich unwissend. Gibt es vielleicht irgendwo einen für "unsere" Zwecke geeigneten Mustervertrag?

    Ich habe bislang immer nach und mit den Vertragsmustern von Dr. Wolfgang Maaßen gearbeitet, den ich auch persönlich gut kannte. Ein Jurist, spezialisiert auf Bildrecht. Seine Muster sind im Buch "Verträge" zusammengefasst, herausgegeben vom Bund Freischaffender Fotodesigner BFF. Da ist für jede denkbare fotografische Aufgabenstellung und berufliche Situation eines Fotografen das Nötige dabei. Ich wusste allerdings auch immer, wann ich auf einen Vertrag verzichte, und das war in vielen Fällen so und ist in all den Jahren nur ein einziges Mal (siehe oben) schiefgegangen.

    LG, Klaus
    ___
    Langeweile? Was ist das?

  • Ich weiss nicht wo das Problem ist!

    Wenn ich bewuste Menschenbilder als Hobby-Fotograf mache,

    gebietet es schon die Höflichkeit dem Gegenüber finale

    Prints oder Daten zu überlassen. Dabei lässt es sich wunderbar

    auch über die weitere Nutzung zu sprechen. Die Freude über

    die schönen Bilder sind dabei auch hilfreich. Für ein missratenes

    Shooting braucht es auch keinen Nutzungsvertrag da der Scheiss

    eh entsorgt wird!

    Bei Aussenaufnahmen lässt man bei unklarer Lage das Bild einfach sein.

    Sonst erst mal bei dem Besitzer des Hausrechts anfragen z.B. bei Bahnhöfen usw.

    Heimliche Bilder sind eh ein No Go!

    Ein guter Print ist schon der bessere Türöffner als das Paragrafen-Rodeo!

    es ist Zeit zu gehen

  • - In Zukunft nur noch Bäume fotografieren (hoffentlich kommt keiner um die Ecke und sagt, das ist aber mein Baum. . .)

    - Besser vielleicht nur noch Wolken fotografieren. . . (wegen der Besitzverhältnisse)

    - Der Mond könnte auch schon schwierig werden, oder?

    Schon der Eiffelturm ist schwierig, denn der gehört - nachts - EDF.

    In den Ausschreibungen zu Veranstaltungen meines Oldtimerclubs wird explizit darauf hingewiesen, dass Foto-und Videoaufnahmen vom Veranstalter und auch durch Besucher gemacht werden können, wer damit nicht einverstanden ist soll den Veranstaltungen fernbleiben. Die Aufnahmen erscheinen nach den Veranstaltungen auf der Website des Vereins.

    Bei uns agiert eine Stiftung an den Schulen, die teils vom größten Nahrungsmittelhersteller ääääh Zuckerdealer gesponsort wird, damit die Kinder, die zu Hause Slow Food gelernt haben, mehr Ketchup, Mayo, gehäckseltes Toastbrot, Tütensuppen, Milchpulver, Instantbrühe, Verdickungsmittel, Zucker, nochmal Zucker, Fertigsugo, Pulverguacamole und ein Alibisalatblatt oder sogar eine halbe geraffelte Möhre in das tun, was die Firma "Essen" nennt.

    Um Bilder für dieWebsite zu bekommen, auf denen überzuckerte Kinder in signalfarbenen Stiftungsschürzen rumzappeln, veranstalten sie Kochworkshops. Damit verbunden ist, sich freiwillig im Corporate Design und Corporate Identity fotografieren zu lassen. Das müssen die Eltern aber unterschreiben.

  • Guadarmar by by

    Genau so ist es. Selbst wenn die Panoramafreiheit es situativ erlaubt, das Foto eines Hauses zu machen und dieses Foto später auch zu veröffentlichen und sogar zu vermarkten (!), schadet es nicht, den Bewohner trotzdem vorher zu fragen. Ich habe dabei ganz nebenbei schon weitergehende Fotoaufträge generiert. Ein Vertrag ist dabei oft unnötig und meist sogar kontraproduktiv. Weil nicht jeder an der Haustür sein Ok zum Fotografieren gibt und dann gleich auch noch was Gedrucktes unterschreibt.

    Sollte der Gefragte ablehnen, kann man das Foto trotzdem machen und schlimmstenfalls einen Rechtsstreit riskieren (den man dann später gewinnt, sofern man sich tatsächlich im Geltungsbereich des Panoramarechts bewegte), oder dem Stress aus dem Weg gehen und auf das Bild verzichten.

    LG, Klaus
    ___
    Langeweile? Was ist das?

  • @ bonnescape.de

    Meine Erfahrungen sind eigentlich ganz ähnlich.

    Durch einen schönen „erlaubten“ Print, den ich mal

    der Crew einer Megayacht, nebst aufgedrukter email Adresse

    gegeben habe, durfte ich dann die die diskreten Interieuer

    Shoots machen. Was bei solchen Objekten schon viel bedeutet.

    es ist Zeit zu gehen

  • Bei Personen ist es ziemlich schwierig, denn diese können ohne Angabe von Gründen eine Zustimmung zur Veröffentlichung wieder zurückziehen.

    Ein Vertrag macht dann viel Sinn!

    Ich hatte kürzlich wegen einer geplanten Veröffentlichung das Thema auf dem Zettel. Der Kölner Zoo, die Deutsche Bahn im Bahnhof oder die KVB (Kölner Verkehrs Betriebe) lassen private Fotos explizit zu. Jede Veröffentlichung bedarf der Zustimmung, die zuweilen etwas kostet.

    Und ja, es wird im Internet kontrolliert, und das kann zu Unterlassungsverfügungen und anderem Ungemach führen.

    Mit den 3 genannten Institutionen wird man nur schwer einen Vertrag nach eigenen Bedingungen abschließen, die diktieren qua Hausrecht die Regeln.

    Aber für private Zwecke sind der Zoo, der Bahn und natürlich die zum Teil atemberaubenden U-Bahnhöfe völlig legal. Ein Forum dürfte wie die sozialen Netzwerke schon als Veröffentlichung gelten...

  • Bei Personen ist es ziemlich schwierig, denn diese können ohne Angabe von Gründen eine Zustimmung zur Veröffentlichung wieder zurückziehen.

    Ein Vertrag macht dann viel Sinn!

    Ich hatte kürzlich wegen einer geplanten Veröffentlichung das Thema auf dem Zettel. [...]

    Moin!

    Ich habe letztes Wochenende, vom Wegesrand aus, einen Marathonlauf fotografiert und einzelne Akteure herausgehoben abgelichtet.

    Deren schriftliche Zustimmung für eine Veröffentlichung konnte ich nicht [mehr] einholen.

    Die relativen Personen der Zeitgeschichte gibt es leider nicht mehr, nur noch die Datenschutzverordnung der EU - und das wars´s für mich.

    mfg hans

  • Hi Hans

    Frage doch beim Veranstalter nach einer Bildfreigabe für den Marathon, das hättest du natürlich im Vorfeld machen müssen, wenn du die bekommen hast ist alles wieder in Ordnung. Die Teilmehmer sind Teil der Veranstaltung. So lief es auch immer mit den „Kreischbildern“ der ersten Reihe bei Konzerten.

    es ist Zeit zu gehen

  • Gilt diese Datenschutzverordnung denn nicht nur für digitale Aufnahmen?
    Ich meine, mir war irgendwie so. Analog würde dann gehen.

    Darf man mit einem Fahrrad schneller fahren als die Höchstgeschwindigkeit, z.B. weil man es als Sportgerät deklariert und nicht als Verkehrsmittel?

    Vermutlich käme man mit dieser Prämisse irgendwann zur Kunstfotografie, wenn ich das mal so andenken darf.

    "Photo" (Kunst) oder "Foto" (Handwerk)?

    Man macht z.B. ein Bild von Menschen im täglichen Miteinander, szenisch, Jeff-Wall-artig, allerdings ungestellt und ohne Modellvertrag, also dann doch eher wie Herbert List oder Henri Cartier Bresson. Diese Bilder werden zu keiner Zeit digitalisiert, sondern in einem besonderen chemischen Verfahren verarbeitet. Auflage ist gering, sagen wir drei, vier Exemplare: eines für das Autorarchiv, eines für den Abgebildeten, eines für die Wand (Galerie, Museum), eines für den Verkauf. Das Ganze wird dann gehandhabt wie ein Aquatintadruck von Goya oder ein Kupferstich aus der Hand Dürers. Das betrifft dann Lagerung, Archivierung, Dokumentation, Ausstellung, Versicherung usw. Verfügt das Bild dann auch noch über eine formale Kunsthöhe idS. dass ein Gericht mt etwas gutem Willen eine tonwertliche, formale und bildstrukturelle Absicht erkennen kann, könnte man sich, einen künstlerisch anmutenden Lebenslauf vorausgesetzt, auf die Freiheit der Kunst berufen und gelänge dort in einen sichereren Hafen. Siehe Tasos Zembylas, https://www.mdw.ac.at/ar_center/wp-c…-Einleitung.pdf

    Ein anderer Aspekt, und das betrifft auch Hans' Marathonfotografie: es wird ja eigentlich nicht so viel unterschieden zwischen "Bildmaterial" und "Bildwerk". HCB brauchte einen halben KB-Film, um auf dem Kontaktbogen das eine entscheidende Bild herauszusuchen. Er hat also einen Haufen Bildmaterial erzeugt und daraus ein einziges Bildwerk generiert. Die DSGVO usw. betreffen meines Wissens das gesamte Bildmaterial, nicht das einzelne Bild!

  • aksak_maboul

    Gestern gab es einen Beitrag im Radio, da ein Radfahrer mit 80 in einer 50er Zone geblitzt wurde. Da er jedoch kein Kraftfahrzeug ist, gilt diese Beschränkung nicht für ihn, somit kein Knöllchen.

    Inwieweit dies tatsächlich so ist habe ich nicht geprüft.

    Hier die rechtliche Würdigung.

    Grüsse

    Einmal editiert, zuletzt von Jockel123 (1. Juli 2022 um 11:28)

  • aksak_maboul

    Gestern gab es einen Beitrag im Radio, da ein Radfahrer mit 80 in einer 50er Zone geblitzt wurde. Da er jedoch kein Kraftfahrzeug ist, gilt diese Beschränkung nicht für ihn, somit kein Knöllchen.

    Inwieweit dies tatsächlich so ist habe ich nicht geprüft.

    Hier die rechtliche Würdigung.

    Grüsse

    Danke. Das würde ja in der Tat bedeuten, dass der Gesetzgeber einerseits unterscheidet zwischen Art und Weise des Tuns und andererseits demjenigen, der eigentlich nicht reglementiert wird, empfiehlt, sich doch bitte anzupassen, sonst macht er sich bei einem Unfall schuldig, weil er z.B. mit unangemessener Geschwindigkeit umherfuhr und nicht mehr bremsen konnte - oh, wie ich diese Prosecco-Pesto-Flugbomben auf ihren gepimpten Stromern hasse, die hier den Berg hochdonnern und die ehrlich strampelnden RadfahrerInnen von hinten aus dem Radweg kicken! - Man darf also, aber wenn was passiert, ist man schuld.

  • Interessant ist grad bei Veranstaltungen, also auch ins Hans’s Fall, das der Veranstalter für die

    Einhaltung des Datenschutzgesetzes verantwortlich ist. Darum steht der ganze Kram ja auch auf

    Eintritskarten und Teilnahmebedingungen.

    Früher waren Kameras nur in Verbindung mit einer Akreditierung gestattet und dann auch nur nach festgelegten Regeln z.B. „Three Songs, no Flash, no Lenses longer than 200mm“ und das darfst du dann. Sonst: du nie wieder! Aber alles war in Ordnung und die Welt drehte sich rund, Menschen

    mochten die Fotografie.

    es ist Zeit zu gehen

  • Interessant ist grad bei Veranstaltungen, also auch ins Hans’s Fall, das der Veranstalter für die

    Einhaltung des Datenschutzgesetzes verantwortlich ist. [...]

    Moin!

    Ich habe/hatte aber nichts mit den Veranstalter und der Veranstaltung zu tun.

    Die Veranstaltung fand im öffentlichen Raum statt und ich habe, am Wegesrand,

    erkennbar, Fotos von den Läufer*innen gemacht und möchte diese privat [weiter]verwenden,

    was aber wegen unklarer Persönlichkeitsrechte nicht [mehr] möglich ist.

    § 23 KunstUrG - relative Personen der Zeitgeschichte nützt mir leider nichts mehr.

    mfg hans

  • Tipps dazu:

    Fotorecht bei Sportveranstaltungen - die Rechte "im" Foto - Rechtsanwalt Dr. Peter F. Reinke, Urheberrecht, München
    Fotografen, die Sportler bei Sportveranstaltungen (Wettkämpfen) ablichten, kommen in aller Regel mit den folgenden Aspekten des Bildrechts in Berührung.…
    prlaw.de
    Fotos auf Veranstaltungen / Events und der Datenschutz
    Anleitung zum Umgang mit der Planung von Veranstaltungen hinsichtlich der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos.
    www.dr-datenschutz.de

    Hier sind recht differenzierte Hinweise zu finden

  • Hi Hans

    Da würde ich den Veranstalter fragen oder halt nicht, für den privaten Dia Abend.

    Öffenrlicher Raum hin oder her, Kunst ja oder nein.

    Fakt ist, es ist eine Veranstaltung, Läufer tragen Nummern usw.

    Also liegen die Rechte beim Veranstalter. Fertig

    Fragen kostet nichts!!!

    Wenn du schicke Bilder beim Fagen zeigst, hast du gute Chancen auf eine Akreditierung

    beim nächsten mal. Dann hast du überall Feuer frei und kannst dich austoben.

    Also wo ist das Problem?

    In der Grauzone löst man es jedenfals nicht.

    es ist Zeit zu gehen

  • Ich meine mich irgendwie zu erinnern, dass es darum geht, dass Digitalbilder ja auch Geodaten, Tageszeit etc. beeinhalten und man anhand dieser Daten ja Bewegungsprofile etc. erstellen kann, was der Gesetzgeber ja nicht haben will. Ein Analogbild ist da ganz anders und deshalb erlaubt. War das nicht so in der Art irgendwie?

    Abgesehen davon kommt natürlich das Persönlichkeitsrecht bei Veröffentlichungen ins Spiel. Aber das ist ja wieder was anderes.

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