Achtung Abmahnwelle gegen Website-Betreiber wg. Google-Font

  • Guten Morgen allerseits, das hier könnte einige von Euch betreffen. Kurz gesagt: wenn Ihr eine eigene Website habt und Google-Fonts einbindet, solltet Ihr das in der DSGVO vermerken, sonst wird es teuer.

    Angeblicher DSGVO-Verstoß: Abmahnwelle wegen Google Fonts
    Viele Webseitenbetreiber erhalten gerade eine Zahlungsaufforderung über 100 € wegen Verstoßes gegen die DSGVO. Was steckt dahinter und wie kann man sich wehren?
    www.heise.de
  • Zum Glück ist es heutzutage recht einfach die Fonts selbst lokal zu hosten. Einfach bei Google runterladen, in WOFF oder besser WOFF2 konvertieren (gibt es online einige Dienste) und dann im CSS einbinden:

    Es sollten natürlich nur Fonts sein die dies explizit zulassen, was auf alle bei Google natürlich zutrifft. Ansonsten alle Fonts mit SIL-Lizenzen.

    https://www.fontsquirrel.com ist zum Beipsiel auch hilfreich und bietet einiges an Tools.

  • Moin Zusammen,

    im Gespräch mit dem Anwalt einer von einer dieser Aufforderungen (nicht Abmahnung!) betroffenen Organisation, die ich im Datenschutz berate, brachte dieser zum Ausdruck, daß es sehr wahrcheinlich ist, dass hier die Rechtsmissbräuchlichkeit nachgewiesen werden kann und der Ärger zwar groß, aber das Risiko überschaubar ist.

    In diesem Fall hat er eine Unterlassungserklärung nach Änderung der Konfiguration abgegeben und wegen der Forderung von 100 EUR Schadensersatz lässt er es auf einen Prozess ankommen.

    Bei Abmahnungen ist das Ganze aber ungleich komplizierter!

    Sonst stimmten seine Aussagen im Wesentlichen mit den Aussagen bei Heise überein:

    "Es spricht bereits einiges dafür, dass die Anwaltsschreiben rechtsmissbräuchlich sind, da die angeblichen Betroffenen die Websites vorsätzlich angesteuert haben dürften. Trotzdem sollten zumindest juristische Laien in diesen Fällen vorsichtshalber einen IT-Anwalt ins Boot holen.

    Weniger riskant ist dagegen die Abwehr von Aufforderungsschreiben, die nicht von einem Anwalt kommen. Denn nach derzeitigem Stand ist es eher unwahrscheinlich, dass die Mehrheit der Gerichte den Ansichten des LG München hinsichtlich der Zahlung einer Geldentschädigung folgen. Es spricht daher einiges dafür, dass man derartige Schreiben ignorieren darf. Allerdings sollte jeder Website-Betreiber auf die lokal gehostete Version von Google Fonts umsteigen."

    Neben Google Fonts gibt es noch eine zweite "Unrechtmäßigkeit", die häufig ist und uns noch Handlungsdruck droht: Der Einsatz von Google-Analytics ist nach Meinung einiger Aufsichten rechtmäßig nicht möglich.

    Die frz. Aufsicht (CNIL) hat hier bereits ernst gemacht und die ersten "Verarbeitungs-Untersagungen" ausgesprochen.

    Wenn Ihr also Eure Webseiten sowieso anfasst, überlegt noch einmal, ob es wirklich erforderlich ist, zu tracken und dabei Google-Analytics einzusetzen und erstezt im Zweifel durch eine datenschutzkonformere Lösung.

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    ... denn nichts ist so, wie es scheint!

  • eigene Website habt und Google-Fonts einbindet, solltet Ihr das in der DSGVO vermerken

    ... das nützt nichts. Die Information zur Verarbeitung ist zwar auch erforderlich, das Problem liegt aber bei der unrechtmäßigen Datenübermittlung (IP-Adresse) in die USA. Diese war auch Grundlage des Urteil des LG München.

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    ... denn nichts ist so, wie es scheint!

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