Vorschlag einer preiswerten Cambo Actus-Alternative von höherer Stabilität und Präzision im Selbstbau aus industriellen Bauteilen

  • Zum Meydenbauer: das ist einfach ein historisches Dokument, auch ein technikgeschcihtliches, weil es los ging. Mit heutigem Tun hat das nichts zu tun, nur genealogisch. mein Apparat hat damit überhaupt nichts zu tun, und Meßbilder will ich auch nicht, wie gesagt. Die Präzisionsdifferenzen sind mir ebenso wie technischen Veränderungen durchaus bewußt, aber deshalb wird es doch nict uninteressant. wenn man die Meydenbaumschen Bilder betrachtet erkennt man wie der Mann von Plänen kommend sich um Ansichten mühte, die dem nahe kamen. Ebenso versuchte er alle Seiten und konstruktiven Elemente abzubilden usw., das meinte ich ist lehrreich und war kanonbildend für die spätere Architekturphotographie dokumentarischer Art.


    Das andere ging mir ein wenig durcheinander, so daß ich eigentlich nicht weiß, womit ich wieder anstieß, aber egal.

  • Das ist alles so konfus, so vom Hundertsten ins Tausendste.


    Für das Recht hat man Verträge und Formulare. Wenn man ein Werk zum Verlag gibt, will dieser die Bildrechte ja auch haben. Wie will man dem die übertragen, wenn man sie selbst nicht hat?


    Terminierte ich 8 Dorfkirchen in Thüringen für vier Tage, unterbliebe die Anreise gänzlich, läge die entsprechende Einräumung aller zur Publikation notwendigen Rechte nicht 8 Tage vorher unterschrieben auf meinem Schreibtisch. Da wird ein Vertrag aufgesetzt, in dem man alle Rechte erhält, die man braucht. Dann fotografiert man das Material und verwendet es vertragsgemäß.


    In diesem Vertrag werden auch die Datenbankhaltung geregelt, die ohne Rechte ja schon unrechtmäßig sein kann, die Weitergabe von Rechten an Dritte, die Rechte zur Verwendung von Bildmaterial in Foren, Werbeschriften, Präsentationen, Puklikationen Dritter über meine Tätigkeit usw.

  • Das ist vollkommen richtig, wenn man das als selbständiger Photograph macht und für irgendeinen einzelnen Bau oder gar mit einem Kunden, ist aber vollkommen realitätsfern in Unialltag (Vertrag muß durch Fakultät etc) und mit thüringischen oder brandenburgischen Dorfgemeinden. Für mehr erklärung jetzt keine Zeit. Gruß

  • Nullus querens, nullus iudex. Heißt: Du hast bisher einfach Glück gehabt.

  • Übrigens: Wer Photos von Kirchenräumen systematisch anfertigen will, muß um Erlaubnis fragen und normalerweise schriftlich versichern die Bilder nicht an dritte weiterzugeben, zu verkaufen oder zu veröffentlichen außer für den genau zu benennenden Publikationszweck.

    Nicht zwingend. Bei einem allgemeinen, übergeordneten Interesse - z.B. aus absolutem (und manchmal auch relativem) zeitgeschichtlichen Gründen - bedarf es keiner Erlaubnis, Stichwort "Presseberichterstattung".

  • Zum Problem der Kirchen und Bildrechte: Wenn ich 8 Dorfkirchen aus einem thüringischen Kirchenkreis in vier Tagen besuche, die normalerweise zu sind, muß ich über Pfarrbüro und Kirchenkreisverwaltung Termine machen, dabei Verabredungen mit den Pfarrern oder Küstern treffen, die wollen wissen wer zu welchem Zweck kommt, bei allem mit wissenschaft werden die oft mißtrauisch aus Angst vor dem Denkmalschutz, der neue Auflagen oder ähnliches macht, wollen die Versicherung, daß keine finanziellen Interessen vorliegen, dann möchten die nämlich was ab, wollen die Photos und die unterschriebene Versicherung, daß man die Bilder nur zum genannten Zweck verwendet. Ich habe gerade 14 Tage Kirchendoku im westlichen Thüringen gemacht. Selbst in Arnstadt, Schleusingen oder Suhl mußte ich über die Gemeindeverwaltungen. Und die wissen natürlich, wenn man da unterwegs ist, da häufig eine Pfarrerin für mehrere Kirche da ist, der Pfarrer mit den anderen Dörfern dasselbe Pfarrbüro benutzt. Touristisch kann man da nicht auftreten wenn man so eine Region abarbeitet und die Vorgaben stammen meist von der Landeskirche.

    Beste Grüße

    Ja, das ist lästig, das kann ich bestätigen. Ganz wild wird es dann, wenn Deine Anfrage, ob Du mal auf den Kirchturm könntest, um von dort aus ein Foto der Umgebung (nicht mal der Kirche selbst! Und natürlich mit schriftlichem Haftungsausschluss für die Kirchengemeinde) machen zu dürfen, abgelehnt wird. Und Du nicht mal die Gründe der Ablehnung vom Pfarrbüro genannt bekommst. Und Du dann von einem kommunalen Angestellten unter der Zusicherung der Verschwiegenheit den Grund für die Ablehnung erfährst: Im Glockenturm hängt noch eine große Glocke mit einem dicken Hakenkreuz drauf.

  • Eine mündliche Genehmigung von Aufnahmen in und im Umfeld von Kirchengebäuden lässt sich oft auf dem kleinen Dienstweg beschaffen. Ich spreche einfach persönlich im Pfarramt oder beim Küster vor und frage freundlich. Ist etwas entstanden, was ich gern publizieren möchte, frage ich erneut im Pfarramt oder beim Kirchengemeindeverband mit dem Bild in der Hand und lasse es dann ggflls. zur kostenlosen Mitbenutzung dort. Das "Haben-Wollen" verleiht meiner Frage dabei den nötigen Nachdruck und ist viel überzeugender als die Schilderung eines beabsichtigten Vorhabens. (Erfolgsquote bei mir geschätzt knapp 25%).


    Dagegen ist der umgekehrte Weg (Anfrage beim Kirchengemeindeverband und Bilderstellung erst nach offizieller schriftlicher Genehmigung) oft zum Scheitern verurteilt, weil in diesen Gremien zumeist das Einstimmigkeitsprinzip gilt. Meiner Erfahrung nach ist eigentlich immer irgendein blasiertes, verbittertes Mitglied im Gremium, das meint, dass er/sie sich mit einer Absage besser profilieren kann als mit einer Zusage. (Erfolgsquote bei mir daher 0%).

  • Eine mündliche Genehmigung von Aufnahmen in und im Umfeld von Kirchengebäuden lässt sich oft auf dem kleinen Dienstweg beschaffen. Ich spreche einfach persönlich im Pfarramt oder beim Küster vor und frage freundlich. Ist etwas entstanden, was ich gern publizieren möchte, frage ich erneut im Pfarramt oder beim Kirchengemeindeverband mit dem Bild in der Hand und lasse es dann ggflls. zur kostenlosen Mitbenutzung dort. Das "Haben-Wollen" verleiht meiner Frage dabei den nötigen Nachdruck und ist viel überzeugender als die Schilderung eines beabsichtigten Vorhabens. (Erfolgsquote bei mir geschätzt knapp 25%).


    Dagegen ist der umgekehrte Weg (Anfrage beim Kirchengemeindeverband und Bilderstellung erst nach offizieller schriftlicher Genehmigung) oft zum Scheitern verurteilt, weil in diesen Gremien zumeist das Einstimmigkeitsprinzip gilt. Meiner Erfahrung nach ist eigentlich immer irgendein blasiertes, verbittertes Mitglied im Gremium, das meint, dass er/sie sich mit einer Absage besser profilieren kann als mit einer Zusage. (Erfolgsquote bei mir daher 0%).

    Das Netzwerken und Vorabklopfen gehört natürlich dazu. Serienbriefe rauszuschicken und hoffen, dass alles unterschrieben zurückkommt, geht nicht.

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